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Trix 23560 - Güterzugbegleitwagen der K.Bay.Sts.B.

#1 von Bayrische-Lokalbahn , 12.12.2024 07:29

Grüß Gott,

hier ein Güterzugbegleitwagen der K.Bay.Sts.B.

Ich habe dem Wagen noch zusätzlich digital schaltbare Innenbeleuchtung und Schlussbeleuchtung mit LED eingerichtet, wobei ich mir nicht vollständig sicher bin, ob die nach vorne strahlende Schlussbeleuchtung in Bayern weiß war, oder wie in Preußen grün verblendet wurde. Bevor ich aber sichere Informationen habe, bleibt sie weiß.

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RE: Trix 23560 - Güterzugbegleitwagen der K.Bay.Sts.B.

#2 von Robert Wagner , Gestern 22:19

Hallo,

ein schöner Umbau. Ich finde, dass das rote Licht in den Laternen relativ „stabförmig“ aussieht - gefällt mir sehr gut so - und wollte fragen, wie Du das rein technisch gelöst hast.

Viele Grüße,
Robert


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RE: Trix 23560 - Güterzugbegleitwagen der K.Bay.Sts.B.

#3 von Bayrische-Lokalbahn , Heute 12:23

Danke, aber das Lob für die stangenförmigen Lichtaustritte gilt den Entwicklern bei Trix, denn das sind die originalen Lichtleiter.

Wobei ich gerade nicht weiß, wie vorbildgerecht das ist, denn in Wirklichkeit waren das zwar Laternen mit Leuchtkörper in der Mitte, aber eben guter Reflektion an den Innenseiten, sodass das Licht durchaus einheitlicher ausgetreten sein dürfte.
Aber das ist ein Fehler, falls es denn überhaupt einer ist, der mich nicht stört.

Ich habe zu meinem Einleitungsbeitrag in der Zwischenzeit herausfinden können, dass die K.Bay.Sts.B. grün verblendete Signalleuchten an Lok oder Schlußlaternen wohl nicht kannte.


Liebe Grüße


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RE: Trix 23560 - Güterzugbegleitwagen der K.Bay.Sts.B.

#4 von Erich Müller , Heute 18:15

Hallo,

Zitat von Bayrische-Lokalbahn im Beitrag #3

Ich habe zu meinem Einleitungsbeitrag in der Zwischenzeit herausfinden können, dass die K.Bay.Sts.B. grün verblendete Signalleuchten an Lok oder Schlußlaternen wohl nicht kannte.


das ist so eine Sache - und da kommt es auf die Revisionsdaten des Wagens an, bzw. auf seine Einsatzzeit.
Denn zwar wurde die Signalordnung von 1875 mit den Änderungen von 1878 (u.a. das grüne Oberwagenlicht gegen die Zugspitze) nicht in Bayern eingeführt, mit Verweis auf Art. 46 Abs. 2 der Reichsverfassung von 1871. https://books.google.fr/books?id=4hKHPE9...epage&q&f=false
Aber schon die Signalordnung von Dezember 1885, in Kraft getreten am 1.4.1886, kennt diese Ausnahme nicht mehr! Und bereits das Signalbuch Bayern 1881 gibt das nach vorn grün leuchtende Licht für die Oberwagenlaternen an (Signal 19 auf Seite 16 im verlinkten Dokument)!
Endgültig vereinheitlicht wurde die Signalordnung dann, nach einer weiteren Änderung 1892 (in der u.a. das Wort "Telegraph" durch "Signalarm" ersetzt wird), mit der Signalordnung von 1907.

Wenn du anderslautende zeitgenössische (!) Quellen hast, dann bin ich natürlich drauf gespannt. Denn prinzipiell ist es nicht zulässig, einen Gesetzestext zu veröffentlichen unter stillschweigender Annahme bestimmter Ausnahmen; die Ausnahmen müssen im Text genannt sein. Daher ist vorbehaltlich anderer Quellen anzunehmen, daß Bayern an der Beschlußfassung im Bundesrat (!), die jeweils der Signalordnung zugrundeliegt, konstruktiv mitgewirkt und die entsprechenden Bestimmungen in Landesrecht übertragen hat. Zumindest auf Hauptbahnen hätte die Reichsregierung das ja auch unter Verweis auf Art.46,3 Reichsverfassung durchsetzen können: diese Bahnen haben ggfs. militärstrategische Bedeutung, und dann gilt das bayrische Privileg nicht...


Viele Grüße

Erich


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