01.12.+ 02.12.2024 Tag der Modellbahn im Binnenschifffahrtsmuseum in Duisburg - Ruhrort

Das traurige Ende einer Gartenbahn

#1 von 1borna , 03.04.2023 18:42

Nachbar nervt sich an Modelleisenbahn – Pensionär muss sie jetzt abbrechen
Ein Pensionär im Zürcher Weinland muss seine Modelleisenbahn, die er seit 30 Jahren im Garten stehen hat, abbrechen.

Darum gehts
Ein Mann im Zürcher Weinland hatte 30 Jahre eine Modelleisenbahn im Garten.
Ein Nachbar beschwerte sich nun darüber.
Das Verwaltungsgericht zwingt nun den Pensionär, seine Modelleisenbahn sowie seine Hecke abzubrechen.

Es war ein Entscheid des Verwaltungsgerichts im Dezember 2022, der einem pensionierten Ehepaar im Zürcher Weinland den Boden unter den Füssen wegzog: Die mit Liebe aufgebaute Modelleisenbahn im Garten, die seit 30 Jahren dort steht, muss abgebaut werden – ebenso die Thujahecke.

Gegenüber dem «Landboten» sagt der Pensionär: «Mein Hobby ist zerstört worden.» Der Mann hatte seine Bahn Anfang der 90er-Jahre aufgebaut. Das Grundstück habe das Ehepaar damals extra gekauft, da der Hang im Garten sich wunderbar eignet, um eine Gebirgsmodellbahn nachzubauen. Im Garten stehen zwei Spuren – die eine 80, die andere 55 Meter lang. Der Massstab der Lokomotiven, Personen- und Güterwagen: 1:45. «Es ist ein Stück weit mein Leben», sagt der Mann, der im Lauf seines Berufslebens in der Eisenbahnindustrie arbeitete.

Damit ist es nun vorbei. Es ist nach wie vor ein Schock für das Ehepaar. Denn die Vorinstanz, das Baurekursgericht, hatte den Rückbau, vom lokalen Gemeinderat angeordnet, noch als unverhältnismässig betrachtet. Bahn und Hecke hätten also stehen bleiben dürfen. Ein Nachbar hatte aber etwas gegen dieses Urteil, rekurrierte und erhielt Recht. Das Ehepaar sagt gegenüber dem «Landboten», dass sie keine Kraft gehabt hätten, vor das Bundesgericht weiterzuziehen.
Ehepaar hätte sich informieren müssen
Das Problem: Als das Ehepaar das Grundstück in den 90er-Jahren kaufte, lag ein Teil des Gartens in der Landwirtschaftszone. Das Ehepaar wusste davon nichts. Denn die Gemeinde hat vor 30 Jahren eine andere Auskunft zu den Zonen gegeben. Als vor zwei Jahren die Baudirektion das Ehepaar über die Landwirtschaftszone informierte, seien sie aus allen Wolken gefallen. «Es hat immer geheissen, dass dort eine Freihaltezone sei», sagt der Pensionär. Dies wurde – laut Aussage des Ehepaars – auch von der Verwaltung so kommuniziert, jedoch nie schriftlich festgehalten.

Das Baurekursgericht hatte dem Ehepaar noch zugestanden, dass sie damals «gutgläubig» von einer Freihaltezone ausgegangen seien. Das Verwaltungsgericht sah dies jedoch anders. Seit 1984 gehöre ein Teil des Grundstücks zur Landwirtschaftszone. Sich vor einem Kauf oder Baus über die Zonenzugehörigkeit eines Grundstücks zu informieren, gehöre «zur zumutbaren Aufmerksamkeit und Sorgfalt».

Entschädigung für Nachbar
Mit anderen Worten: Das Verwaltungsgericht unterstellt dem Ehepaar – anders als das Baurekursgericht – dass die Modelleisenbahn «bösgläubig» erstellt wurde. Wegen der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht wird das Ehepaar zudem noch zur Kasse gebeten. Dem Nachbarn müssen sie 4500 Franken Entschädigung für seine Aufwände bezahlen. Und auch die Gerichtskosten von fast 8000 Franken werden dem Ehepaar verrechnet.
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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#2 von Petz , 04.04.2023 09:25

Hallo Allerseits !

Für mich ist das Urteil absolut unverständlich; dies auch deshalb weil offenbar die Möglichkeit einen "Schwarzbau" nach 30 Jahren durch ersessenes Recht auch legalisieren zu können, im Verfahren gar nicht zur Sprache kam bzw. nicht berücksichtigt wurde. Einen Abbruch könnte dann die Behörde nämlich nur noch im Gefahrenfalle anordnen.


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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#3 von maeflex , 04.04.2023 10:28

oder mit Schiller gesagt:

Es kann der Froemmste nicht in Frieden leben, wenn es dem boesen Nachbarn nicht gefaellt.

Aus Wilhelm Tell ( Schweiz ) IV 3/ Teil.


 
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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#4 von telefonbahner , 04.04.2023 14:12

Hallo zusammen,
prozessieren und verklagen scheint doch bei immer mehr Leutchen die einzige Freizeitbeschäftigung zu sein.
Wie bescheuert muss man dann sein wenn man kein anderes "Freizeitvergnügen" mehr hat als seinen Nachbarn auf den Geist zu gehen...

Gruß Gerd aus Dresden


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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#5 von tunnelposten , 04.04.2023 15:27

Hallo und Glück Auf miteinander,
da bin ich mit meinen Nachbarn gut dran. Wenn sie die Gartenbahn fahren hören, anfangs gibt's mitunter einen Achtungspfiff, kommen sie manchmal mit ihren Enkeln zum Gucken.
Allerdings ist ständiges Bimmeln, Pfeifen, Zischen und Fauchen bei mir nicht angesagt!
Dafür habe ich es derzeit nachts mit einen anderen, ungebetenen Besucher zu tun...


Beste Grüsse aus dem Tunnel
Klaus


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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#6 von Petz , 04.04.2023 17:31

Hallo Klaus !

Sei froh das Dein ungebetener Gast "nur" ein Waschbär ist; ein Kollege hatte mal einen Dachs als solchen der sich offenbar unwohl fühlte und in seinem Zorn so einiges angerichtet hatte.


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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#7 von k410z , 04.04.2023 17:45

Hallo zusammen,
ich wundere mich immer, wie leichtfertig Kommentare abgegeben werden, ohne den Fall und „die andere Seite“ zu kennen.
Ich könnte das nicht.
Carsten


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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#8 von hgb , 04.04.2023 19:25

Hallo zusammen,

Abbauen ist natürlich herb, Fahrbetrieb stundenweise wäre ein Kompromiss gewesen und Bestandschutz zu Lebzeiten, danach Entfernung wäre auch eine Möglichkeit. Aber schweizer, österreichisches und deutsches Bau- und Verwaltungsrecht sind unterschiedlich. Ja, und wer streitet ohne Rechtschutzvers. muß mit Kosten rechnen!
Die alten Menschen tun mir leid.

mfg Hans-Günther


Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen.
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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#9 von koef2 , 05.04.2023 22:15

Hallo zusammen,

zu #2: ich bin juristischer Laie, aber es scheint hier auch ein Thema des Flächennutzungsplans zu sein. Wenn das in der Schwebe beim Kauf des Grundstücks war, dann ist es recht schwierig zu beurteilen. Außerdem zeigt es zumindest, dass es gut gewesen wäre sich Ausskünte vom Amt dann auch schriftlich geben zu lassen. Klar, nachher ist man immer schlauer.
Fazit: schwierige Rechtssituation, schwierige Entscheidung. Fast alle sind wir juristische Laien

Die Modellbahnerfamilie tut mir sehr leid.

Schönes Osterfest


Viele Grüße
Kai
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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#10 von koef2 , 05.04.2023 22:17

ironischer Nachtrag: aber er kann ja jetzt in der Landwirtschaftszone viele Hühner und Kühe halten und viel Gülle ausfahren?


Viele Grüße
Kai
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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#11 von dabbelju , 05.04.2023 23:07

Umstellen auf Bio-Landwirtschaft im Maßstab 1:32, Landschaft mit "stillgelegter Bahnstrecke", und mit Preiser-Figuren ?
Nach meinem Erleben gibt es in der schönen Schweiz durchaus Humor, wenn auch manchmal etwas merkwürdiger Art....

Natürlich tut mir unser braver MoBa Kollege erstmal Leid: schöne Sachen hatte er gebaut, und nun?? Wir können ihm von hier aus kaum helfen.
- Uli


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RE: Das traurige Ende einer Gartenbahn

#12 von telefonbahner , 06.04.2023 08:45

Hallo zusammen,
ob nun zänkischer Nachbar oder besch... Behörden, da kann man nur olle Friedrich aus der "Glocke" zitieren:

… Mit des Geschickes Mächten
Ist kein ewger Bund zu flechten,
Und das Unglück schreitet schnell.

Friedrich von Schiller

Besitzerwechsel im Nachbargrundstück oder neue Besatzung in der Kommunalverwaltung kann jederzeit zu neuen Ansichten führen.

Gruß Gerd aus Dresden


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#13 von sugo , 06.04.2023 09:30

Tag Freunde

Audiatur et altera pars…

https://www.20min.ch/story/deshalb-eskal...ch-719559303665

So sieht es doch schon ganz anders aus..

Grüsse
Sugo


 
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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#14 von Schwelleheinz , 06.04.2023 10:55

Selbst ins Knie geschossen....


Grüße vom Hochrhein,

Hans-Dieter

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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#15 von claus , 06.04.2023 11:39

Zitat von Schwelleheinz im Beitrag #14
Selbst ins Knie geschossen....


Wat mutt dat mutt... und dann noch "Pensionäre"


Viele Grüsse,

Claus


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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#16 von ginne2 , 06.04.2023 14:03

Zitat von claus im Beitrag #15
"Pensionäre"


. . . auch "Pensionäre sind (meistens) Menschen . . .


beste Grüße aus dem Schwabenland
Günther


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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#17 von Es(s)bahner , 07.04.2023 09:38

Moin. Gilt nicht für alle, aber des öfteren sind Pensionäre die Schlimmsten. Manche plagt einfach die grüne Langeweile. Was sie früher nicht interessiert hat, weil sie anderweitig ausgelastet waren, wird jetzt plötzlich bedeutsam. Wenn dann auch noch Altersstarrsinn hinzu kommt - kannste bloß weg ziehen. Solche Leute geben nie Ruhe. Ok, ich werde davon nicht arbeitslos. Und über was die dann alles streiten und wie, könnt ihr euch kaum vorstellen. Die schwierigste Zeit war da kurz nach der Wende, als viele über Nacht in den Vorruhestand geschickt wurden und sich plötzlich flüssiger als Wasser fühlten.
Bislang nahm ich 2 Bier in die Hand, wenn's mit dem Nachbarn was zu besprechen gab, ging zum Gartenzaun ... und bin damit immer noch gut gefahren. Das gedenke ich auch in ein paar Jahren noch so zu handhaben.
Bleibt gelassen und locker, dann klappt's auch mit dem Nachbarn. Steffen


Spur S international, egal wer's gebaut hat
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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#18 von Silbergräber , 07.04.2023 11:44

Moin,

das mag jetzt etwas haarspalterisch klingen - aber ich vermute, dass Du mit

Zitat von Es(s)bahner im Beitrag #17
Gilt nicht für alle, aber des öfteren sind Pensionäre die Schlimmsten.

nicht Pensionäre im Speziellen, sondern Ruheständler im Allgemeinen meinst?

Diese Aussage
Zitat von Es(s)bahner im Beitrag #17
Manche plagt einfach die grüne Langeweile.

unterschreibe ich dagegen uneingeschränkt 😁
Nur die Tatsache, dass man seinen aktiven Lebensabschnitt abgeschlossen hat und jetzt seinen - wohlverdienten - Ruhestand genießen kann heißt nicht, dass alle anderen hinter einem selbst zurückstecken müssen.

Grüße

Jörn


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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#19 von hundewutz , 07.04.2023 12:41

Zitat von Es(s)bahner im Beitrag #17
Bislang nahm ich 2 Bier in die Hand, wenn's mit dem Nachbarn was zu besprechen gab, ging zum Gartenzaun ... und bin damit immer noch gut gefahren.


Hallo Steffen,

da würdest du bei mir nichts werden. Ich kann Bier nämlich nicht ausstehen...

Gruß Sebastian


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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#20 von maeflex , 08.04.2023 10:36

Zitat von claus im Beitrag #15
Zitat von Schwelleheinz im Beitrag #14
Selbst ins Knie geschossen....


Wat mutt dat mutt... und dann noch "Pensionäre"




In der Schweiz gibt es nur Pensionaere, da alle in das Sozialsystem einzahlen.
Aber jetzt wird´s politisch, daher

Euch Allen ein frohes Osterfest


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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#21 von telefonbahner , 08.04.2023 12:36

Hallo zusammen,
fragt doch mal die Sprachumgestalter wie die aktuelle Bezeichnung für "Leute mit viel Tagesfreizeit und fixem minimalem Einkommen" auf neudeutsch/denglisch lautet...
Früher waren das mal die zänkischen Alten.
Gruß Gerd aus Dresden


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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#22 von koef2 , 08.04.2023 13:07

Hallo zusammen,

danke für den Beitrga aus "20 Minuten".

Gut, auch die Darstellung aller Beteiligten in dem Streit zu kennen. Das gibt ein ganz anderes Bild.

Schöne Ostern


Viele Grüße
Kai
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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#23 von ADE-Fahrer , 03.06.2023 18:29

Hallo,

Also das Ganze hat sicherlich bei beiden Seiten ein Verschulden. Man hat es sich selbst eingebrockt.
Dass eine Gartenbahn im eigenen Garten unter Flächennutzungspläne fallen würde, ist jetzt auch nicht so selbsterklären.

Aber gut, in Deutschland gibt es auch in verschiedene Gemeinden eine amtliche "Gartengestapo", die in manchen Beiträgen im Internet schon beschreiben wurde.
Eine Gemeinde verlangte für ein 5" Gartenbahn eine offizielle Genehmigung durch das EBA, eine Widmungsbescheinigung und eine TF-Befähigung sowie EVU Zulassung, gemäß ZDF Hammer der Woche.
Erst ein Gericht bot dem Einhalt.

Bemerkenswert bei deutschen Behörden finde ich in den letzten Jahren bei jungen Beamten und Angestellten das absolut augenmaßlose Erzwingen der Vorschriften bis zum letzten i-Punkt, was oft nur durch Gerichte gestoppt wird.

Grüße


Ralf


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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#24 von ginne2 , 03.06.2023 19:00

Zitat von ADE-Fahrer im Beitrag #23
in Deutschland gibt es auch in verschiedene Gemeinden eine amtliche "Gartengestapo",


Sei vorsichtig mit solchen Begriffen. Ich bin gott froh, dass ich in der doch recht lieberalen BR Deutschland lebe und nicht in der brauenen Diktatur mit solcher "Polizei". Diese Typen haben ganz andere Verbrechen zu verantworten als "Gartenabahn-Anzeigen". Also: lass solche Vergleiche oder Aussagen . . .


beste Grüße aus dem Schwabenland
Günther


 
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RE: Man höre auch die andere Seite…Das traurige Ende einer Gartenbahn

#25 von Petz , 03.06.2023 19:26

Zitat von ADE-Fahrer im Beitrag #23

Dass eine Gartenbahn im eigenen Garten unter Flächennutzungspläne fallen würde, ist jetzt auch nicht so selbsterklären.
Eine Gemeinde verlangte für ein 5" Gartenbahn eine offizielle Genehmigung durch das EBA, eine Widmungsbescheinigung und eine TF-Befähigung sowie EVU Zulassung, gemäß ZDF Hammer der Woche.
Erst ein Gericht bot dem Einhalt.
Das liegt meiner Erfahrung nach aber auch an unklaren Vorschriften. Im Zuge von Recherchen meines Anwalts für meine Modellseilbahnkunden musste dieser entdecken, das es juristisch keine Unterschiede zwischen Vorbild und Modell gibt. Bedeutet aber, das zumindest in dem Moment wo beispielsweise für eine Stütze oder Station (oder im Fall der Gartenbahn für eine Brücke etc.) ein Betonfundament gegossen wird, rein rechtlich auf dem Papier eine Baugenehmigung erforderlich wäre. Ob eine solche erteilt werden könnte hängt natürlich auch von der Flächenwidmung des Grundstückes ab. Beispielsweise verlangte die Gemeinde Zell am See für das Fundament einer 1,5 m hohen Modellseilbahnstütze zumindest eine vereinfachte Baugenehmigung sprich Bauanzeige.
Und nachdem z. B. der Transport von Personen im Seilbahnrecht nicht weiter definiert ist, wäre nach den Buchstaben des Gesetzes auch für den Transport von Modellfiguren eine seilbahnrechtliche Anlagenabnahme und Genehmigung erforderlich. Es ist also in solche Fällen sehr viel von der jeweiligen Vorschriftenauslegung durch Behörden/Gerichte abhängig.


Grüße von Markus

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zuletzt bearbeitet 03.06.2023 | Top

   

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