Nachbar nervt sich an Modelleisenbahn – Pensionär muss sie jetzt abbrechen Ein Pensionär im Zürcher Weinland muss seine Modelleisenbahn, die er seit 30 Jahren im Garten stehen hat, abbrechen.
Darum gehts Ein Mann im Zürcher Weinland hatte 30 Jahre eine Modelleisenbahn im Garten. Ein Nachbar beschwerte sich nun darüber. Das Verwaltungsgericht zwingt nun den Pensionär, seine Modelleisenbahn sowie seine Hecke abzubrechen.
Es war ein Entscheid des Verwaltungsgerichts im Dezember 2022, der einem pensionierten Ehepaar im Zürcher Weinland den Boden unter den Füssen wegzog: Die mit Liebe aufgebaute Modelleisenbahn im Garten, die seit 30 Jahren dort steht, muss abgebaut werden – ebenso die Thujahecke.
Gegenüber dem «Landboten» sagt der Pensionär: «Mein Hobby ist zerstört worden.» Der Mann hatte seine Bahn Anfang der 90er-Jahre aufgebaut. Das Grundstück habe das Ehepaar damals extra gekauft, da der Hang im Garten sich wunderbar eignet, um eine Gebirgsmodellbahn nachzubauen. Im Garten stehen zwei Spuren – die eine 80, die andere 55 Meter lang. Der Massstab der Lokomotiven, Personen- und Güterwagen: 1:45. «Es ist ein Stück weit mein Leben», sagt der Mann, der im Lauf seines Berufslebens in der Eisenbahnindustrie arbeitete.
Damit ist es nun vorbei. Es ist nach wie vor ein Schock für das Ehepaar. Denn die Vorinstanz, das Baurekursgericht, hatte den Rückbau, vom lokalen Gemeinderat angeordnet, noch als unverhältnismässig betrachtet. Bahn und Hecke hätten also stehen bleiben dürfen. Ein Nachbar hatte aber etwas gegen dieses Urteil, rekurrierte und erhielt Recht. Das Ehepaar sagt gegenüber dem «Landboten», dass sie keine Kraft gehabt hätten, vor das Bundesgericht weiterzuziehen. Ehepaar hätte sich informieren müssen Das Problem: Als das Ehepaar das Grundstück in den 90er-Jahren kaufte, lag ein Teil des Gartens in der Landwirtschaftszone. Das Ehepaar wusste davon nichts. Denn die Gemeinde hat vor 30 Jahren eine andere Auskunft zu den Zonen gegeben. Als vor zwei Jahren die Baudirektion das Ehepaar über die Landwirtschaftszone informierte, seien sie aus allen Wolken gefallen. «Es hat immer geheissen, dass dort eine Freihaltezone sei», sagt der Pensionär. Dies wurde – laut Aussage des Ehepaars – auch von der Verwaltung so kommuniziert, jedoch nie schriftlich festgehalten.
Das Baurekursgericht hatte dem Ehepaar noch zugestanden, dass sie damals «gutgläubig» von einer Freihaltezone ausgegangen seien. Das Verwaltungsgericht sah dies jedoch anders. Seit 1984 gehöre ein Teil des Grundstücks zur Landwirtschaftszone. Sich vor einem Kauf oder Baus über die Zonenzugehörigkeit eines Grundstücks zu informieren, gehöre «zur zumutbaren Aufmerksamkeit und Sorgfalt».
Entschädigung für Nachbar Mit anderen Worten: Das Verwaltungsgericht unterstellt dem Ehepaar – anders als das Baurekursgericht – dass die Modelleisenbahn «bösgläubig» erstellt wurde. Wegen der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht wird das Ehepaar zudem noch zur Kasse gebeten. Dem Nachbarn müssen sie 4500 Franken Entschädigung für seine Aufwände bezahlen. Und auch die Gerichtskosten von fast 8000 Franken werden dem Ehepaar verrechnet. 20min.ch
Für mich ist das Urteil absolut unverständlich; dies auch deshalb weil offenbar die Möglichkeit einen "Schwarzbau" nach 30 Jahren durch ersessenes Recht auch legalisieren zu können, im Verfahren gar nicht zur Sprache kam bzw. nicht berücksichtigt wurde. Einen Abbruch könnte dann die Behörde nämlich nur noch im Gefahrenfalle anordnen.
Grüße von Markus
Man muß im Leben für seine Erfahrungen bezahlen, wenn man Glück hat bekommt man manchmal Rabatt (Oskar Kokoschka)
Hallo zusammen, prozessieren und verklagen scheint doch bei immer mehr Leutchen die einzige Freizeitbeschäftigung zu sein. Wie bescheuert muss man dann sein wenn man kein anderes "Freizeitvergnügen" mehr hat als seinen Nachbarn auf den Geist zu gehen...
Hallo und Glück Auf miteinander, da bin ich mit meinen Nachbarn gut dran. Wenn sie die Gartenbahn fahren hören, anfangs gibt's mitunter einen Achtungspfiff, kommen sie manchmal mit ihren Enkeln zum Gucken. Allerdings ist ständiges Bimmeln, Pfeifen, Zischen und Fauchen bei mir nicht angesagt! Dafür habe ich es derzeit nachts mit einen anderen, ungebetenen Besucher zu tun...
Sei froh das Dein ungebetener Gast "nur" ein Waschbär ist; ein Kollege hatte mal einen Dachs als solchen der sich offenbar unwohl fühlte und in seinem Zorn so einiges angerichtet hatte.
Grüße von Markus
Man muß im Leben für seine Erfahrungen bezahlen, wenn man Glück hat bekommt man manchmal Rabatt (Oskar Kokoschka)
Hallo zusammen, ich wundere mich immer, wie leichtfertig Kommentare abgegeben werden, ohne den Fall und „die andere Seite“ zu kennen. Ich könnte das nicht. Carsten
Abbauen ist natürlich herb, Fahrbetrieb stundenweise wäre ein Kompromiss gewesen und Bestandschutz zu Lebzeiten, danach Entfernung wäre auch eine Möglichkeit. Aber schweizer, österreichisches und deutsches Bau- und Verwaltungsrecht sind unterschiedlich. Ja, und wer streitet ohne Rechtschutzvers. muß mit Kosten rechnen! Die alten Menschen tun mir leid.
mfg Hans-Günther
Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen. J W v G
zu #2: ich bin juristischer Laie, aber es scheint hier auch ein Thema des Flächennutzungsplans zu sein. Wenn das in der Schwebe beim Kauf des Grundstücks war, dann ist es recht schwierig zu beurteilen. Außerdem zeigt es zumindest, dass es gut gewesen wäre sich Ausskünte vom Amt dann auch schriftlich geben zu lassen. Klar, nachher ist man immer schlauer. Fazit: schwierige Rechtssituation, schwierige Entscheidung. Fast alle sind wir juristische Laien
Die Modellbahnerfamilie tut mir sehr leid.
Schönes Osterfest
Viele Grüße Kai Koef2
- - - -
H0: Märklin und Trix Express (TRE), Spur 0: Fleischmann (GFN)
Umstellen auf Bio-Landwirtschaft im Maßstab 1:32, Landschaft mit "stillgelegter Bahnstrecke", und mit Preiser-Figuren ? Nach meinem Erleben gibt es in der schönen Schweiz durchaus Humor, wenn auch manchmal etwas merkwürdiger Art....
Natürlich tut mir unser braver MoBa Kollege erstmal Leid: schöne Sachen hatte er gebaut, und nun?? Wir können ihm von hier aus kaum helfen. - Uli
ALTE MODELLBAHN: alles, was veraltet ist Spielen statt Nieten zählen.
Moin. Gilt nicht für alle, aber des öfteren sind Pensionäre die Schlimmsten. Manche plagt einfach die grüne Langeweile. Was sie früher nicht interessiert hat, weil sie anderweitig ausgelastet waren, wird jetzt plötzlich bedeutsam. Wenn dann auch noch Altersstarrsinn hinzu kommt - kannste bloß weg ziehen. Solche Leute geben nie Ruhe. Ok, ich werde davon nicht arbeitslos. Und über was die dann alles streiten und wie, könnt ihr euch kaum vorstellen. Die schwierigste Zeit war da kurz nach der Wende, als viele über Nacht in den Vorruhestand geschickt wurden und sich plötzlich flüssiger als Wasser fühlten. Bislang nahm ich 2 Bier in die Hand, wenn's mit dem Nachbarn was zu besprechen gab, ging zum Gartenzaun ... und bin damit immer noch gut gefahren. Das gedenke ich auch in ein paar Jahren noch so zu handhaben. Bleibt gelassen und locker, dann klappt's auch mit dem Nachbarn. Steffen
Spur S international, egal wer's gebaut hat Piko Einschienenbahn Herr Schmalspurbahn Eisenbahnbetriebslabor der TU Dresden
das mag jetzt etwas haarspalterisch klingen - aber ich vermute, dass Du mit
Zitat von Es(s)bahner im Beitrag #17Gilt nicht für alle, aber des öfteren sind Pensionäre die Schlimmsten.
nicht Pensionäre im Speziellen, sondern Ruheständler im Allgemeinen meinst?
Diese Aussage
Zitat von Es(s)bahner im Beitrag #17Manche plagt einfach die grüne Langeweile.
unterschreibe ich dagegen uneingeschränkt 😁 Nur die Tatsache, dass man seinen aktiven Lebensabschnitt abgeschlossen hat und jetzt seinen - wohlverdienten - Ruhestand genießen kann heißt nicht, dass alle anderen hinter einem selbst zurückstecken müssen.
Zitat von Es(s)bahner im Beitrag #17Bislang nahm ich 2 Bier in die Hand, wenn's mit dem Nachbarn was zu besprechen gab, ging zum Gartenzaun ... und bin damit immer noch gut gefahren.
Hallo Steffen,
da würdest du bei mir nichts werden. Ich kann Bier nämlich nicht ausstehen...
Gruß Sebastian
H0-Märklin analog mit M-Gleisen, Epoche III ohne E-Loks
Hallo zusammen, fragt doch mal die Sprachumgestalter wie die aktuelle Bezeichnung für "Leute mit viel Tagesfreizeit und fixem minimalem Einkommen" auf neudeutsch/denglisch lautet... Früher waren das mal die zänkischen Alten. Gruß Gerd aus Dresden
Also das Ganze hat sicherlich bei beiden Seiten ein Verschulden. Man hat es sich selbst eingebrockt. Dass eine Gartenbahn im eigenen Garten unter Flächennutzungspläne fallen würde, ist jetzt auch nicht so selbsterklären.
Aber gut, in Deutschland gibt es auch in verschiedene Gemeinden eine amtliche "Gartengestapo", die in manchen Beiträgen im Internet schon beschreiben wurde. Eine Gemeinde verlangte für ein 5" Gartenbahn eine offizielle Genehmigung durch das EBA, eine Widmungsbescheinigung und eine TF-Befähigung sowie EVU Zulassung, gemäß ZDF Hammer der Woche. Erst ein Gericht bot dem Einhalt.
Bemerkenswert bei deutschen Behörden finde ich in den letzten Jahren bei jungen Beamten und Angestellten das absolut augenmaßlose Erzwingen der Vorschriften bis zum letzten i-Punkt, was oft nur durch Gerichte gestoppt wird.
Grüße
Ralf
Modelbahnarchäologie ist, wenn man versucht seine seit 1974 gesammelte 1:87 Sammlung zu Organisieren und Digitalisieren...
Zitat von ADE-Fahrer im Beitrag #23in Deutschland gibt es auch in verschiedene Gemeinden eine amtliche "Gartengestapo",
Sei vorsichtig mit solchen Begriffen. Ich bin gott froh, dass ich in der doch recht lieberalen BR Deutschland lebe und nicht in der brauenen Diktatur mit solcher "Polizei". Diese Typen haben ganz andere Verbrechen zu verantworten als "Gartenabahn-Anzeigen". Also: lass solche Vergleiche oder Aussagen . . .
Zitat von ADE-Fahrer im Beitrag #23 Dass eine Gartenbahn im eigenen Garten unter Flächennutzungspläne fallen würde, ist jetzt auch nicht so selbsterklären. Eine Gemeinde verlangte für ein 5" Gartenbahn eine offizielle Genehmigung durch das EBA, eine Widmungsbescheinigung und eine TF-Befähigung sowie EVU Zulassung, gemäß ZDF Hammer der Woche. Erst ein Gericht bot dem Einhalt.
Das liegt meiner Erfahrung nach aber auch an unklaren Vorschriften. Im Zuge von Recherchen meines Anwalts für meine Modellseilbahnkunden musste dieser entdecken, das es juristisch keine Unterschiede zwischen Vorbild und Modell gibt. Bedeutet aber, das zumindest in dem Moment wo beispielsweise für eine Stütze oder Station (oder im Fall der Gartenbahn für eine Brücke etc.) ein Betonfundament gegossen wird, rein rechtlich auf dem Papier eine Baugenehmigung erforderlich wäre. Ob eine solche erteilt werden könnte hängt natürlich auch von der Flächenwidmung des Grundstückes ab. Beispielsweise verlangte die Gemeinde Zell am See für das Fundament einer 1,5 m hohen Modellseilbahnstütze zumindest eine vereinfachte Baugenehmigung sprich Bauanzeige. Und nachdem z. B. der Transport von Personen im Seilbahnrecht nicht weiter definiert ist, wäre nach den Buchstaben des Gesetzes auch für den Transport von Modellfiguren eine seilbahnrechtliche Anlagenabnahme und Genehmigung erforderlich. Es ist also in solche Fällen sehr viel von der jeweiligen Vorschriftenauslegung durch Behörden/Gerichte abhängig.
Grüße von Markus
Man muß im Leben für seine Erfahrungen bezahlen, wenn man Glück hat bekommt man manchmal Rabatt (Oskar Kokoschka)