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RE: Moderne Kommunikationsmöglichkeiten

#51 von Gelöschtes Mitglied , 19.02.2016 16:12

Hallo Horst,

auch eine Gleisbesetztmeldung schützt nicht vor solchen Unfällen.

Hallo Pikologe,

während meiner Zeit beim Bahnbau habe ich fast alle Bauarten des mech. Stw. kennengelernt. Einige Stw. würden in jedes Eisenbahnmuseum passen. Besonders interessant war die Bauart "Vögele" oder der mechanische Kugelblock.

MfG Lastra



RE: Gleisbestztmelder /Achszähler

#52 von DB_1973 , 19.02.2016 16:54

Zitat von konstanz im Beitrag #49
Hallole All

Das Zauberwort für eine Sicherung der Bahnstrecken heißt Gleisbesetztmelder.
Sobald ein Zug seine Ausfahrt bekommt, ist die Strecke bis zum nächsten (in diesem Fall) Bahnhof
nur für diesen Zug frei - der Gegenzug kann erst den Abschnitt passieren, wenn der Gleisbesetztmelder
Gleis frei meldet.
Solange sich ein Zug in diesem Streckenabschnitt befindet, kann keine weiter Fahrstrasse oder Signal gestellt werden.

Klappt doch auch bei der Modellbahn.

Grüßle Horst

Moin,

das wird dort wohl auch so gewesen sein. Es wurde aber das Ersatzsignal gezogen!
Was nutzt da ein belegter Gleisbesetzmelder? Das ziehen des Ersatzsignales war der Fehler.


Viele Grüße aus Hamburg

Sven


 
DB_1973
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RE: Gleisbestztmelder /Achszähler

#53 von konstanz , 19.02.2016 17:12

Zitat von DB_1973 im Beitrag #52
Zitat von konstanz im Beitrag #49
Hallole All

Das Zauberwort für eine Sicherung der Bahnstrecken heißt Gleisbesetztmelder.
Sobald ein Zug seine Ausfahrt bekommt, ist die Strecke bis zum nächsten (in diesem Fall) Bahnhof
nur für diesen Zug frei - der Gegenzug kann erst den Abschnitt passieren, wenn der Gleisbesetztmelder
Gleis frei meldet.
Solange sich ein Zug in diesem Streckenabschnitt befindet, kann keine weiter Fahrstrasse oder Signal gestellt werden.

Klappt doch auch bei der Modellbahn.

Grüßle Horst

Moin,

das wird dort wohl auch so gewesen sein. Es wurde aber das Ersatzsignal gezogen!
Was nutzt da ein belegter Gleisbesetzmelder? Das ziehen des Ersatzsignales war der Fehler.



Siehste genau das ist der Fehler
ich Laie Ihr Fachleute - mit meinem Verständnis darf bei einem besetzten Gleisabschnitt (gelegte Fahrstrasse usw)
keine weitere Funktion möglich sein (auch kein Ersatzsignal)

Grüßle Horst


Hier ist es wie im wirklichen Leben : Man kennt von allem den Preis , aber von nichts den Wert!
Behandle Menschen so, wie Du selbst behandelt werden möchtest!

Gut ist nicht gut genug, solange man es selber verbessern kann.


 
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RE: Gleisbestztmelder /Achszähler

#54 von DB_1973 , 19.02.2016 17:53

Moin Horst,

doch die Möglichkeit das Ersatzsignal zu ziehen muss es geben. Es kann ja auch ein Fehler in der Gleisbesetzmeldung sein oder das Hauptsignal ist gestört.
In so einem Fall ist natürlich aller größte Sorgfaltspflicht erforderlich. Die will ich dem Fahrdienstleiter nicht absprechen. Er hat irgendwie irgendwas vergessen.
Da wird er mit leben müssen.

Ich hatte immer "feuchte Hände" beim Ziehen des Ersatzsignales.


Viele Grüße aus Hamburg

Sven


 
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zuletzt bearbeitet 19.02.2016 | Top

RE: Gleisbestztmelder /Achszähler

#55 von Pikologe , 02.03.2016 13:00

Hier ein Interwiev mit dem Geschäftsführer:
http://www.merkur.de/bayern/zugunglueck-...ta-6171535.html


 
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RE: Gleisbestztmelder /Achszähler

#56 von Pikologe , 08.03.2017 10:35

Zum Zwischenbericht der EUB geht's hier lang:
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung...icationFile&v=2


 
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RE: Gleisbestztmelder /Achszähler

#57 von Pikologe , 12.02.2018 12:27


 
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RE: Gleisbestztmelder /Achszähler

#58 von Udo , 12.02.2018 15:38

Hallo,

der Antrag auf Entlassung aus der Haft ist das gute Recht jedes zu einer Haftstrafe Verurteilten. Von Spezialfällen mal abgesehen gibt es wie hier in diesem Fall die sogenannte "Halbstrafe", also die Entlassung nach der Hälfte der vom erkennenden Gericht ausgesprochenen Haftstrafe (was aber vergleichsweise selten vorkommt, es sei augenscheinlich denn, man ist ein bekannter Ex-Fußballspieler oder Würstchenfabrikant), und die sogenannte 3/4-Strafe, also die Entlassung nach dem Verbüßen von 3/4 der ausgesprochenen Haftstrafe.

Der Verurteilte oder auch der ihn vertretende Anwalt stellen den Antrag. Über die Aussetzung des Vollzuges bestimmt ein anderes Gericht als das Gericht, das seinerzeit den Täter verurteilt hat. Das Gericht entscheidet nach Aktenlage und dem darin dokumentierten bisherigen Verhalten des Verurteilten während seiner Haftzeit.

Schönen Gruß
Udo


 
Udo
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zuletzt bearbeitet 12.02.2018 | Top

   

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