auch eine Gleisbesetztmeldung schützt nicht vor solchen Unfällen.
Hallo Pikologe,
während meiner Zeit beim Bahnbau habe ich fast alle Bauarten des mech. Stw. kennengelernt. Einige Stw. würden in jedes Eisenbahnmuseum passen. Besonders interessant war die Bauart "Vögele" oder der mechanische Kugelblock.
Das Zauberwort für eine Sicherung der Bahnstrecken heißt Gleisbesetztmelder. Sobald ein Zug seine Ausfahrt bekommt, ist die Strecke bis zum nächsten (in diesem Fall) Bahnhof nur für diesen Zug frei - der Gegenzug kann erst den Abschnitt passieren, wenn der Gleisbesetztmelder Gleis frei meldet. Solange sich ein Zug in diesem Streckenabschnitt befindet, kann keine weiter Fahrstrasse oder Signal gestellt werden.
Klappt doch auch bei der Modellbahn.
Grüßle Horst
Moin,
das wird dort wohl auch so gewesen sein. Es wurde aber das Ersatzsignal gezogen! Was nutzt da ein belegter Gleisbesetzmelder? Das ziehen des Ersatzsignales war der Fehler.
Das Zauberwort für eine Sicherung der Bahnstrecken heißt Gleisbesetztmelder. Sobald ein Zug seine Ausfahrt bekommt, ist die Strecke bis zum nächsten (in diesem Fall) Bahnhof nur für diesen Zug frei - der Gegenzug kann erst den Abschnitt passieren, wenn der Gleisbesetztmelder Gleis frei meldet. Solange sich ein Zug in diesem Streckenabschnitt befindet, kann keine weiter Fahrstrasse oder Signal gestellt werden.
Klappt doch auch bei der Modellbahn.
Grüßle Horst
Moin,
das wird dort wohl auch so gewesen sein. Es wurde aber das Ersatzsignal gezogen! Was nutzt da ein belegter Gleisbesetzmelder? Das ziehen des Ersatzsignales war der Fehler.
Siehste genau das ist der Fehler ich Laie Ihr Fachleute - mit meinem Verständnis darf bei einem besetzten Gleisabschnitt (gelegte Fahrstrasse usw) keine weitere Funktion möglich sein (auch kein Ersatzsignal)
Grüßle Horst
Hier ist es wie im wirklichen Leben : Man kennt von allem den Preis , aber von nichts den Wert! Behandle Menschen so, wie Du selbst behandelt werden möchtest!
Gut ist nicht gut genug, solange man es selber verbessern kann.
doch die Möglichkeit das Ersatzsignal zu ziehen muss es geben. Es kann ja auch ein Fehler in der Gleisbesetzmeldung sein oder das Hauptsignal ist gestört. In so einem Fall ist natürlich aller größte Sorgfaltspflicht erforderlich. Die will ich dem Fahrdienstleiter nicht absprechen. Er hat irgendwie irgendwas vergessen. Da wird er mit leben müssen.
Ich hatte immer "feuchte Hände" beim Ziehen des Ersatzsignales.
der Antrag auf Entlassung aus der Haft ist das gute Recht jedes zu einer Haftstrafe Verurteilten. Von Spezialfällen mal abgesehen gibt es wie hier in diesem Fall die sogenannte "Halbstrafe", also die Entlassung nach der Hälfte der vom erkennenden Gericht ausgesprochenen Haftstrafe (was aber vergleichsweise selten vorkommt, es sei augenscheinlich denn, man ist ein bekannter Ex-Fußballspieler oder Würstchenfabrikant), und die sogenannte 3/4-Strafe, also die Entlassung nach dem Verbüßen von 3/4 der ausgesprochenen Haftstrafe.
Der Verurteilte oder auch der ihn vertretende Anwalt stellen den Antrag. Über die Aussetzung des Vollzuges bestimmt ein anderes Gericht als das Gericht, das seinerzeit den Täter verurteilt hat. Das Gericht entscheidet nach Aktenlage und dem darin dokumentierten bisherigen Verhalten des Verurteilten während seiner Haftzeit.