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Unendliche Geschichte Sauschwänzlebahn - Sachverstand Gericht

#1 von Pikologe , 18.07.2018 11:38

Hallo,
gestern zeigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vollen Sachverstand:
https://www.juris.de/jportal/portal/page...r-JUNA180702175

Presse schreibt:
https://www.suedkurier.de/region/schwarz...t372508,9820588
https://www.focus.de/regional/baden-wuer...id_9270684.html

Wie kann ein Verwaltungsgericht über etwas richten, was es im deutschen Recht nie gab und gibt? Stichwort "Museumsbahnen". Gemäß Allgemeines Eisenbahngesetz in der heutigen Fassung gibt es Eisenbahninfrastruktur - Punkt.

Welche Frage sich mir überhaupt stellt, war der Planfeststellungbeschluss von 1978, wo auch der Begriff "Museumsbahn" auftaucht überhaupt rechtens? Wie war der Stand damals? Wie war das Stilllegungsverfahren zu diesem Zeitpunkt, als die Deutsche Bundesbahn als Behörde noch selbst Entscheidungen fällte.

Hat jemand das AER in der Fassung von 1951 bzw. 1964?

Bei DSO laufen zwei Fäden zu diesem Thema, darunter auch mit Kommentaren des wackeren Leiters der Bahnbetriebe Blumberg.
https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?108,8622973
https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?002,8623131

Nachtrag: Pressemitteilung des RP Freiburg:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt...mitteilung.aspx

Grüße in die Runde!


 
Pikologe
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zuletzt bearbeitet 18.07.2018 | Top

   

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