Hallo Zusammen.
grade hier gelesen:
http://www.lgb-fan.de/forum/faller-melde...nz-an-t513.html
Wisst ihr was davon ?
Das wär der nächste Hammer, nach Märklin
Gruß
Jürgen
Hallo Zusammen.
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http://www.lgb-fan.de/forum/faller-melde...nz-an-t513.html
Wisst ihr was davon ?
Das wär der nächste Hammer, nach Märklin
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Jürgen
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Jürgen
Spielbahnen
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Gleisplan meiner C-Anlage
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Hallo
Hier steht auch was dazu:
http://www.suedkurier.de/region/schwarzw...t372519,3919182
mfg
bernd
" In Jene lebt sichs bene. "
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Neben Auhagen lief Faller als zweitbester im Zubehörsektor bei uns im Laden, eine Insolvenz überrascht mich jetzt aber???
Gruss Tino
Die Insolvenz von Faller kommt sicher für viele überraschend. Aber letzendlich macht sie auch vor den Großen der Branche nicht halt, wie man am Beispiel Marklin sieht.
Das Faller im Modellbahnladen dominierend ist, liegt auch an der Sortimentsbreite die der Hersteller in den letzten Jahren aufgebaut hat. Im Grunde gibt es kaum noch etwas was Faller nicht mit eigenem Label anbietet.
Nur denke ich das die Angebotsfülle die so manch ein Faller Katalog der letzten Jahre hatte eigentlich schon des Guten zuviel war. Das man aus einer Form soviele Gebäude und Themenzusammenstellungen macht wie möglich , ist sicher wirtschaftlich sinnvoll. Nur sollte man dem Kunden auch nicht die letzte Phantasie dabei nehmen. Früher hätte Faller einen Bausatz wegen seiner Vielseitigkeit als z.B. Hotel, Postamt oder Polizeiwache beworben, anstatt daraus jeweils einen Bausatz zu machen um diesen getrennt zu vermarkten. Denn in der Summe wären da sicher nicht mehr Gebäude gleichen Typs verkauft worden, als wenn es nur einen Bausatz gegeben hätte.
Was die Firma Auhagen betrifft, die hatten Glück (mit den Formen von Weinert) das sie mit ihren H0 Stadthäusern in eine Marktlücke gestoßen sind. Denn wer bietet schon 3 Fenster Jugendstil Häuser nach rheinischem Vorbild an. Und zum anderen haben sie ein kleines aber feines Zubehörsortiment für H0, TT aber auch N und ein offenes Ohr für ihre Kunden.
Beiträge: | 448 |
Registriert am: | 13.11.2007 |
Zitat von Nick
Was die Firma Auhagen betrifft, die hatten Glück (mit den Formen von Weinert) das sie mit ihren H0 Stadthäusern in eine Marktlücke gestoßen sind.
Hallo,
die sind von Schmidt gewesen, nicht von Weinert. Und der Verkaufserfolg war leider bisher nicht überwältigend.
Aber bei Häusern gibt es nur selten Impulskäufe, das wird in der Regel nur vorgemerkt für irgendwann einmal.
So sehr ich Auhagen auch schätze, man darf nicht vergessen, daß man dort sehr kleine Brötchen backt. Aber man hat das Ohr am Markt und das läßt hoffen.
Grüße aus dem Odenwald.
Charles
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Registriert am: | 31.03.2009 |
Zitat von Charles
Hallo,
die sind von Schmidt gewesen, nicht von Weinert. Und der Verkaufserfolg war leider bisher nicht überwältigend.
Ja, hast recht es war der Schmidt. Das fiel mir leider erst im Nachhinein wieder ein.
Was den Verkaufserfolg angeht, so war der laut Chefin eigentlich ganz gut. Denn sonst hatte man für dieses Jahr nicht noch eine Neuheit dieser Serie vorbereitet. Allerdings ist das Vertriebsnetz vorallem in meiner Region durchaus noch ausbaufähig.
Zitat von Charles
Aber bei Häusern gibt es nur selten Impulskäufe, das wird in der Regel nur vorgemerkt für irgendwann einmal.
Also bei mir, war das schon fast umgekehrt. Die Märklinneuheiten intressierten mich als Kind kaum. Für mich war nur wichtig was es Neues zu Bauen gab.
Man sollte vielleicht bedenken, das sich heutzutage nicht nur die Eisenbahner mit Modellgebäuden eindecken, sondern auch viele Hobbybastler im Modellbau. Denn letztere können sich noch neue Bausätze für ihre Projekte kaufen, während der Modelleisenbahner dies nur beim Anlagenbau macht.
Zitat von Charles
So sehr ich Auhagen auch schätze, man darf nicht vergessen, daß man dort sehr kleine Brötchen backt. Aber man hat das Ohr am Markt und das läßt hoffen.
Ohne die kleinen Brötchen gäbe es den Hersteller wohl nicht mehr. Meiner Meinung nach ist man heutzutage mit einer kleinen Firma wesentlich flexibler um auf veränderte Marktgewohnheiten einzugehen, als mit einem riesen Unternehmen was sich wie ein Dinosaurier durch die Marktwirtschaft bewegt.
Beiträge: | 448 |
Registriert am: | 13.11.2007 |
Hallo Leute!
Ich lese gerade erst von der Insolvenz der Firma Faller. Das stimmt mich traurig, aber ich bin ehrlich gesagt nicht sonderlich überrascht!
Unser Hobby verliert nun mal immer mehr an Bedeutung, die Zeiten ändern sich und damit die Interessen der Leute. :
Bin gespannt, wie es bei Faller weiter geht und hoffe natürlich, dass es trotz Insolvenz eine möglichst positive Zukunft für den Modellhäusle-Hersteller gibt!!!
Thomas
Beiträge: | 185 |
Registriert am: | 05.10.2008 |
aus Insolvensbekanntmachungen.de :
"1 IN 134/09: In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. im Handelsregister von Freiburg (HRB 610917) eingetr. Gebr. Faller Gesellschaft mit beschränkter Haftung Fabrik für Qualitätsspielwaren, vertr. d. d. GF. Horst Neidhard, Kreuzstraße 9, 78148 Gütenbach wird heute, am 28.08.2009 , um 11:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet
(§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Humboldtstr. 16, 70178 Stuttgart, Tel.: 0 71 1 / 96 68 9 - 0, bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu
erhalten. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bank-guthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden
einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). D. vorläufig. Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Er hat ferner zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender
Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des
schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Villingen-Schwenningen, 28.08.2009
Amtsgericht - Insolvenzgericht"
es ist also leider wahr
so long
der Tom
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Registriert am: | 04.07.2009 |
Hallo zusammen,
wenn möglich bitte im älteren Beitrag weitermachen
http://alte-modellbahnen.foren-city.de/h...769,faller.html
Gruß
Thomas
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