Hallo Werner,
Danke für Deine Bilder.
Du solltest das inkrimierte Bild löschen. Auch wenn es in öffentlich Raum als Beiwerk aufgenommen ist. Ich habe das mit dem aus dem anderen Vorgängen (Alsterhaus) ja auch gemacht. Wenn es auch nicht ganz geglückt ist, weswegen man Rückschlüsse ziehen könnte. Es handelt sich schließlich um eine Person des öffentlichen Lebens. Da gibt es dann schon weitergehende Rechte am eigenen Bild.
Hier mal die "Jedermanns" Rechte:
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Liebe Grüße
Klaus Hinrich
Jetzt aber Schluss, ich lasse mir doch die Erinnerungen an diesen wunderschönen Ausflug nicht versauen. Die Nachtaufnahmen vom Büsumer Don Pietro gefallen mir auch. Mein Knipsautomat hat das so nicht gebracht.
Grüße auch an Eure besseren Hälften.