Kruzschlüsse sind zwar keine drin, aber es kommt zu nicht vorhersehbaren Ausgeleichsströmen, welche schon fliessen, sobald die Trafos mit Strom versorgt werden, ohne das Fahrzeuge auf den Schienen stehen!
Daraus folgt: ENTSCHULDIGUNG
Ich werds auch nie wieder tun!
Herzlich gegrüßt aus der heimlichen Bierhauptstadt Deutschlands, Kulmbach Karsten
ich muss nun doch mal auf die Zulässigkeit der Stromversorgung des TRIX EXPRESS-Systems zurückkommen, weil hier einige Dinge durcheinander gehen.
Tatsächlich trat zum 01.01.1927 eine Vorschrift in Kraft, mit denen der Verkauf von "Starkstrombahnen" aus Sicherheitsgründen verboten wurde. Darunter versteht man die direkte Einspeisung des Stromes aus dem Lichtstromnetz in die Bahnanlage, die Geschwindigkeitsregulierung erfolgte nur über Lampenwiderstände. Ab 1927 war es erforderlich, Transformatoren zu verwenden.
Als 1935 das TRIX EXPRESS-System eingeführt wurde, wurden natürlich die Zulassungsvorschriften beachtet. Das damalige TRIX EXPRESS-System hatte damals den Wechselstrombetrieb für Bahn und Zubehör. Die Trafonennspannung betrug 14V. Mit dem Zweizugbetrieb hätte theoretisch eine Potentialdifferenz von max. 28V zwischen den beiden Außenschienen bestehen können. Dies war noch zulässig. Damit es bei der Fahrtrichtungsumschaltung nicht zu höheren Spannungsspitzen kommt, hatte TRIX einen Umschalter mit dem Unterspannungsprinzip eingeführt.
Bei Märklin betrugen die Nennspannungen des Trafos 14, 16 und 20V (es gab mehrere Ausgangspaare für Bahn, Licht und Weichen). Mit der Fahrtrichtungsumschaltung nach dem Überspannungsprinzip wurden Spannungsspitzen bis 24 V erreicht. Dies war der entscheidende Grund, warum Märklin zunächst keinen Zweizugbetrieb einführen durfte, denn dann hätte theoretisch eine Potentialdifferenz von max. 48V zwischen den beiden Außenschienen auftreten können.
Wie die Einführung der Oberleitung aus Zulassungssicht beurteilt und begründet wurde, kann ich derzeit nicht sagen. Vermutlich hat man argumentiert, dass Modellbahnen mit Oberleitung nicht mehr als Spielzeug betrachtet werden können.
TRIX EXPRESS hat 1953 den Gleichstrombetrieb eingeführt. Dabei wurde die Nennspannung für den Bahnbetrieb auf 12V Gleichstrom abgesenkt. Für das Zubehör wurde weiterhin ein Wechselstromausgang mit 14V angeboten. Die Potentialdifferenz zwischen den beiden Außenschienen lag nun bei max. 24V (die hier im Forum genannten 28V beziehen sich auf das ältere Wechselstromsystem). In dieser Form (Bahnbetrieb mit 12V Gleichstrom) wurde das System bis zum Schluss vom Hersteller angeboten.
Das TRIX EXPRESS-System entspricht also weiterhin den elektrischen Vorschriften.
Mir ist keine Auflage des VDE oder anderer Institutionen bekannt, TRIX EXPRESS-Bahnen außer Betrieb zu setzen oder Produktion und Verkauf von Lokomotiven und Zubehör für TRIX EXPRESS-Bahnen zu untersagen. Dann dürfte z.B. NPE keine Lokomotiven mehr für TRIX EXPRESS produzieren; dies ist aber nicht der Fall. Und dann dürfte das Märklin-System heute auch nicht mehr verkauft werden (Überspannungsstoß 24V !), was ebenfalls nicht der Fall ist.