Stahlbrammen werden gesichert a. durch ihr Eigengewicht und die dadurch erzeugte Reibung, b. durch Bordwände an den Stirnseiten des Wagens und c. durch seitliche Rungen.
Hier (klick) unter Ziffer 1.6.9 die entsprechenden Verladerichtlinien. Ich gehe mal davon aus, dass es vor 60 oder 80 Jahren nicht anders war.