am 3.10. ist in Rendsburg wieder eine Börse. Gibt es bei den Börsen Auflagen, wie Maskenpflicht, also busmäßig oder wird dies flugzeugmäßig durchgezogen? Ich kann mir sehr gut vorstellen, das es am Montag mehr wie voll wird, Oktoberfestartig halt.
Nimm einfach eine FFP2 mit und zieh sie über. Oder wenn Du Bedenken hast, geh nicht hin. Wenn Du eine Maske trägst, nur weil Du dazu „gezwungen“ wirst, hast Du den Sinn nicht verstanden. Die Maske ist ein Schutz für Dich, keine Schikane. Höchstens möglicherweise ein wenig unbequem, wie eine Kapuze bei Regen.
Das hängt von den Infektionsschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer und Kommunen ab. Wesentlich geändert hat sich seit 1.10. nichts, die seit Jahren geltenden Basis-Regeln sollten bekannt sein:
Regelungen ab dem 1. Oktober 2022
Allgemeine Empfehlungen
Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten, Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Beim Betreten der Veranstaltungsräume sollte man die Hände desinfizieren, ebenso beim Verlassen.
Hallo, beim letztem Mal, im April 2022, war dort Maskenpflicht, (aber nicht FFP2) wenn diesmal keine Maskenpflicht ist und du trotzdem eine tragen möchtest, wird wohl keiner was dagegen haben. Sonderlich voll war es nach 12:00 Uhr dort auch nicht.
es kommt wohl auf das Bundesland an welche Bestimmungen es da gibt.
Hier die Regeln für NRW
Zitat Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
Wissenswertes zu Verhaltensregeln, zur Maskenpflicht sowie zu 3G-, 2G- und 2G-plus-Regelungen
Die Corona-Pandemie macht seit März 2020 Einschränkungen im Alltags jedes Einzelnen notwendig. Wie die Einschränkungen aussehen, richtet sich insbesondere nach der Infektionslage und der Situation in den Krankenhäusern des Landes. Was aktuell zu beachten ist, steht in der Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen.
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit wurden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert.
Die gewohnten 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, sind entfallen. Bestehen geblieben sind die Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw..