Liebe Kollegen, ich möchte zwei alte und fast farblose Fahrdienstleiter restaurieren. Dazu die Frage: Wie sehen die Teller des Befehlstabs farblich aus? Ich finde Spuren von einem schwarzen(?) Rand. Sicher gab es da auch Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften. Bitte, wer kann mir helfen? Danke! Schöne Grüße -und bleibt gesund! Botho
PS -ja, ich habe es gelesen: Es heißt Befehlstab und nicht Befehlsstab. bgw
Lieber Wolfgang, ganz herzlichen Dank für deine umfangreiche Antwort! Jetzt habe ich doch etwas! Allerdings entnehme ich auch, dass ab (um) 1924, also bei der Reichsbahn, der grüne Kranz üblich gewesen ist. Das schließt nun nicht aus, dass um 1905-1910 (Herstellungs- und Kaufzeit meiner Figuren) eventuell bei einzelnen Gesellschaften ein schwarzer Kranz existiert haben kann. Ich warte nun also noch etwas mit den restlichen Pinselstrichen. Denn vielleicht kommt noch ein Hinweis auf diese Zeit. Nochmals mein Dank, Wolfgang -und bleib gesund! Botho
Danke, Wolfgang -ganz tolle Arbeit! Ich habe jetzt erst mal den Pinsel weggelegt. Am Abend -beim Bier- gucke ich mal in die Jubiläumsbücher: 1. Hundert Jahre Deutsche Eisenbahn, 1935, 2. Zug der Zeit - Zeit der Züge, Bände 1 und 2, 1985. Wenn ich was finde, stehts am Sonntag hier. Ansonsten warte ich -wie wir alle in der Corona-Zeit. Machs gut -und bleib gesund! Botho
Nachfolgend noch eine Kopie aus dem "Röll" von 1912
Befehlstab, ein Signalmittel zur Erteilung des Auftrages für die Abfahrt des Zuges (s.d.) an Stelle mündlichen Befehls. Der B. (Abb. 1) besteht aus einem Holzstab mit runder Blechscheibe. Ein grüner Rand und eine kleine Öffnung in der weiß gestrichenen Scheibe erhöhen die Sichtbarkeit bei der Signalgebung. Bei Dunkelheit tritt an die Stelle des B. eine Handlaterne, deren Licht zur Unterscheidung von den zahlreichen anderen Lichtern zweckmäßig farbig, u. zw. grün geblendet wird, entsprechend dem dieser Lichtfarbe mehr und mehr zufallenden Signalbegriff: Fahrt frei. Um die Sichtbarkeit des Lichtes zu verbessern, wird die Laterne mit einem drehbaren Bügel und Stab – Stablaterne (Abb. 1) – versehen, der das Emporheben über die Köpfe der auf dem Bahnsteige anwesenden Personen gestattet. – Durch Senken des hoch gehaltenen Stabes oder der Laterne erteilt der mit der Zugabfertigung beauftragte Beamte (Aufsichtsbeamter, Zugabfertiger, Zugführer) den Befehl zur Abfahrt des Zuges. Der B. ist seit dem Jahre 1906 auf den Stationen der Berliner Stadt- und Vorortbahnen und seit dem Jahre 1911 auf sämtlichen Hauptbahnen der preußischhessischen Staatseisenbahnverwaltung für den Personenzugdienst, soweit die Stationen mit Ausfahrsignal versehen sind, in Gebrauch. Er erleichtert und beschleunigt die Zugabfertigung. Da hierbei der Ruf »Abfahren« ganz fortfallen kann, so wird gleichzeitig eine ruhigere Abwicklung des Dienstes erreicht und dem Hasten und Drängen der Reisenden sowie den hieraus entspringenden Gefahren entgegengewirkt. – Vor Abfahrt eines Personenzuges müssen im allgemeinen drei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muß festgestellt sein, daß das Fahrgleis für den Zug frei ist, zweitens muß die Abfertigung des Zuges – das Aus- und Einsteigen, Aus- und Einladen u.s.w. – beendet und drittens die Abfahrzeit herangekommen sein. Die erste dieser Bedingungen ist die wichtigste; Irrtümer können hier die schwersten Folgen haben. Ob sie erfüllt ist, zeigen die Ausfahrsignale dem Lokomotivführer und dem Zugführer in zuverlässiger Weise an. Auf Stationen mit Ausfahrsignal genügt daher die Zeichengebung durch B. für die Meldung an den Zug- und Lokomotivführer, daß auch die zweite und dritte Bedingung erfüllt sind und die Abfahrt erfolgen kann. Der B. hat auch auf anderen deutschen sowie auf österreichischen Bahnen Anwendung gefunden. So ist er seit 1912 auf der Wiener Stadtbahn in Gebrauch, wo gleichzeitig mit seiner Einführung der zweite Zugbegleiter (Stockmann) bei den Stadtbahnzügen aufgelassen wurde. - [Lexikon: Befehlstab. Zeno.org Sonderband: Röll: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, S. 2360 (vgl. Röll-Eisenbahnwesen Bd. 2, S. 105-106)]
Wenn man 1906 als Einführungszeitpunkt feststellt , 1907 ein neues Signalbuch
gültig wird und man seit 1893 grün als Haltbegriff abschaffen will, würde
ich sagen das nur der grüne Rand Sinn macht.
Ausser wenn, was mein Freund Dieter, mit dem ich die ganze Sache telf. diskutiert habe
und von dem auch dieser Auszug kam, meinte:
Die Rückseite könnte den schwarzen Rand gehabt haben, was zur sicheren Seite wäre.
Um dann nur den beabsichtigten Protagonisten die Signalisierung zu Teil werden ließe.....
Auf jeden Fall ist die Sache nun nochmal klarer.....
...Soll Dir doch erst mal einer beweisen, das es anders war.......
Wolfgang, Uwe - wie schon geschrieben, habe ich abends die beiden Bände zum Bahnjubiäum 1985 durchgesehen -und das gefunden: Ein Bild -undatiert- von einem Berliner Bahnhof, also Preussen, -und da steht ein Bahnbeamter mit dieser Kelle: Weiße Scheibe und im unteren Teil ein umgedrehtes V mit schwarzer Farbe... Und dann habe ich noch telefoniert -und dieser Freund hat eine Figur mit genau diesem Befehlstab! Bild soll kommen. Schönen Sonntag -und bleibt gesund! Botho