Wie steht es mit Hinweisen zu Downloads? In den letzten Wochen habe ich ein wenig die erweiterte Suche von Startpage und Google genutzt. Und dabei einige umfangreiche Seiten mit Katalogen, Zeitschriften etc. gefunden. Alles als PDF zum Download.
Über die Suche hier im Forum fand ich zwar sehr viele Angebote, jedoch nicht zu solch "fragwürdigem" Inhalt. Grad die Tage z. B. 15 GB PDF mit alten US-Railroad-Zeitschriften gefunden. Durchaus lesenswert.
Ein paar Ansätze zur "Vermeidung der Zurechnung fremder Ansichten" werden dort vorgeschlagen. Diese möchte ich kurz betrachten:
1) "Klare Kennzeichnung der externen Links": Im Forum sind die Links blau gekennzeichnet (vgl. meine beiden obigen Links auf Wikipedia). Das ist schon einmal ein Hinweis. Ob der rechtlich ausreichend ist, vermag ich jedoch nicht zu beurteilen. Wenn sich aus dem textlichen Zusammenhang heraus ergibt, dass es sich bei dem verlinkten Inhalt um eine Darstellung durch jemanden anderes handelt, sieht die Sache sicherlich schon besser aus.
2) "Öffnen von externen Links in neuen Browser-Fenstern": Dieser Punkt wird in unserem (Xobor-) Forum nicht realisiert. Immerhin werden Links aber in einem neuen Tabulator des gleichen Browser-Fensters angezeigt. Die Empfehlung in Wikipedia wird mithin nur eingeschränkt erfüllt.
3) "Kein Setzen von „Deep-Links“, also immer auf die Startseite einer Webpräsenz verlinken (ebenfalls wenig nutzerfreundlich)": Wie bereits in Wikipedia dargestellt, ist das für den Leser keineswegs anwendungsfreundlich. Er muss sich erst auf der verlinkten Startseite womöglich in größere Tiefe durchwühlen, bis er die relevante Information findet. Ich persönlich würde das sogar als eine Zumutung für den Leser bezeichnen.
4) "Kennzeichnen, wann ein Link gesetzt wurde.": Zumindest hier sind wir fein raus, weil jeder Beitrag mit Datum und Uhrzeit versehen ist, wann er erstellt wurde. Das ist dann natürlich das Datum der Setzung des Links. Etwas Obacht sollte jeder geben, der einen Beitrag nachträglich ändert. Auch hier wird zwar das Datum der letzten Änderung angezeigt, jedoch sollte man zu diesem Zeitpunkt noch einmal seine im Beitrag enthaltenen Links überprüfen!
Man erkennt, dass das Thema jede Menge juristischen Sprengstoff enthält. Jedoch zurück zu der Frage von Peter: Wenn man schon den Verdacht hat, dass mit einem Link etwas nicht in Ordnung ist, sollte man ihn gar nicht erst setzen. Im Beispiel von Peter ist z.B. fragwürdig, ob der Betreiber der verlinkten Seite für die Bereitstellung seines Downloads das Urheberrecht beachtet hat, welches beim Rechteinhaber der genannten Zeitschriften liegen dürfte. Erkennbar ist ein Verstoß gegen die Rechte anderer oft daran, dass die Downloads auf Servern in Staaten liegen, die es mit den allgemein gültigen Rechtsgrundsätzen nicht so genau nehmen.
Viele Grüße
Thomas
Hinten dran noch eine erweitere Betrachtung zur klaren Kennzeichnung von externen Links gem. obigem 1):
Ich hatte am Anfang dieses Beitrages so formuliert:
Das sieht dann zwar nicht mehr so schön aus, macht aber auf jeden Fall wesentlich deutlicher, dass der Link auf etwas Externes weist, weil die komplette fremde Adresse in Klartext lesbar ist.
von den meisten alten Zeitschriften lassen sich die Inhaber der heutigen Rechte finden, manche sind dann auch bereit, daß man die Sachen verlinkt, also allgemein zugänglich ins Netz stellt. Einen Hinweis, wer wo die Erlaubnis hat, macht das Ganze etwas sicherer.
MfG Hans-Günther
Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen. J W v G
Zitat von Peter Groth im Beitrag #3Und offen verlinkt und hochgeladen.
Hallo Peter,
das besagt gar nichts. Es ist ja ohne weiteres möglich, dass jemand in einem Land Zeitschriften hochgeladen hat weil dies in diesem Land legal ist. Es gibt eine Menge Länder, die sich um das digitale Urheberrecht noch keine Gedanken gemacht haben. Auch die EU tut sich mit der Schaffung eines gemeinsamen Urheberrechtes schwer.
Wenn ein Spanier das also hochgeladen hat, darf es ein Spanier auch wieder runterladen. Aber darf auch ein Deutscher von einem ausländischem Server etwas herunterladen was in Deutschland geschützt ist und wie sieht es mit einer US-Eisenbahnzeitschrift auf einem spanischen Server aus ?
Das alles ist ein Minenfeld, das noch viele Juristen glücklich machen wird.
Übrigens beruht auch das in diesem Forum gängige Fotografieren unter Hinzufügung eines persönlichen Gegenstandes auf der privaten Meinung eines Märklin-Rechtsanwaltes und ist m.E. nicht haltbar. Man darf zwar sein privates Eigentum im Zuge des Rechtes auf Privatkopie fotografieren aber hochladen darf man das Foto nicht. Auch nicht wenn man einen Kugelschreiber dazulegt. Ob Scan oder Foto macht juristisch nämlich keinen Unterschied.
Irgendwann wird die Menschheit erkennen, dass es im Internet nur dann Urheberrechte geben kann wenn mit der Vervielfältigung gewerbliche Interessen verbunden sind. Das dauert aber noch 15 Jahre.
Bis es soweit ist müssen wir uns behelfen : Mit dem Zusatz filetype:pdf findet man fast jede Zeitschrift und mit der erweiterten Google Suche findet man noch viel mehr :
Übrigens beruht auch das in diesem Forum gängige Fotografieren unter Hinzufügung eines persönlichen Gegenstandes auf der privaten Meinung eines Märklin-Rechtsanwaltes und ist m.E. nicht haltbar. Man darf zwar sein privates Eigentum im Zuge des Rechtes auf Privatkopie fotografieren aber hochladen darf man das Foto nicht. Auch nicht wenn man einen Kugelschreiber dazulegt. Ob Scan oder Foto macht juristisch nämlich keinen Unterschied.
richtig ist, dass Scan oder Foto juristisch kein Unterschied macht, alles weitere sehe ich auch nach Rücksprache vor längerer Zeit schon mit einer großen Fachanwaltskanzlei für Abmahnrechte ganz anders, wobei die Märklin Anwaltskanzlei ebenso ein "Baustein" darstellt, wo es logischerweise erstmal nur um deren Druckschriften u.a. geht. In deinem verlinkten Artikel geht es hauptsächlich um Abfotografieren von nicht erworbenen Büchern, Zeitschriften usw. und daraus folgernd die nicht zulässige Veröffentlichung. Das sollte jedem klar sein.
Wenn ich aber ein Buch gekauft habe ist das mein persönliches Eigentum, und ich kann mich damit z.b. auch auf einen öffentlichen Trödelmarkt stellen und das Ding seitenweise anpreisen und verkaufen, solange das immer unter privaten Aspekten geschieht und keinesfalls den § 15 GewStG berührt, wo nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht. Gleiches trifft in diesem Fall auch für Fotografien zu, die ich von meinem Heft o.ä. gemacht habe mit einem drauf gelegten persönlichen Gegenstand, was eineindeutig vermittelt, dass es mein Buch, Heft etc. ist. Es wird wohl kaum einer der Forenuser dieses Foto kopieren und für seine Zwecke gewerblicher Art nutzen... und was in 15 Jahren ist....vllt. erleben wir das noch...die Antwort kennt wohl nur der Wind...
Also wenn ich das dort lese ........................ Röwa Kataloge
Hallo Modellbahner, jetzt ist es so weit. Ich habe die Einverständniserklärung vom jetzigen Besitzer der Marke RöWA bekommen.
Dafür sage ich der Firma 'Fleischmann | Roco Modelleisenbahn München GmbH , Kronstadter Straße 4 , 81677 München' ein herzliches Dankeschön.
Die Firma Roco Modellspielwaren GmbH hat zu keinem Zeipunkt die Namensrechte der Firma Röwa übernommen.
Die Firma Roco Modellspielwaren GmbH ist geschichte ! Und kann auch keine Rechte mehr aus dieser Zeit vertreten!
Die Firma ROCO Modellspielwaren GmbH war ein bekannter Spielwarerhersteller von Kleinbahnen. Heute firmiert ROCO als Modelleisenbahn Holding GmbH und vertreibt die Marken ROCO und Fleischmann.
Roco ( Modellspielwaren GmbH ) 2002 übernahm der 47-jährige Deutsche Peter Maegdefrau den Betrieb bereits am neuen Standort in Hallein-Rif. 2005 ging die Firma jedoch in den Konkurs. 880 Gläubiger meldeten über 53 Mill. Euro an Forderungen an. Die Löschung der Firma in Hallein-Rif wurde am 7. November 2008 infolge Vermögenslosigkeit im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg eingetragen.
Grüßle Horst
Hier ist es wie im wirklichen Leben : Man kennt von allem den Preis , aber von nichts den Wert! Behandle Menschen so, wie Du selbst behandelt werden möchtest!
Gut ist nicht gut genug, solange man es selber verbessern kann.
Also wenn ich das dort lese ........................ Röwa Kataloge
Hallo Modellbahner, jetzt ist es so weit. Ich habe die Einverständniserklärung vom jetzigen Besitzer der Marke RöWA bekommen.
Moin,
wenn die öffentliche Aussage von Herrn R. Kohn so sehr bezweifelt wird, frage ich mich, warum man ihn nicht direkt anfunkt zwecks Nachweis. Ganz einfach hier: https://www.modelleisenbahntreff-nordheide.de/impressum.htm So ist das hier doch wieder mal nur Rumgeeiere und ist somit genauso unglaubwürdig.
Deine Erklärungen waren informativ und plausibel. Doch wer hat denn nun die Rechte am Namen Röwa? Oder gibt es keinen Rechteinhaber mehr? Dann könnte jeder den Markennamen nutzen oder neu eintragen lassen. Hat Willy Ade eigentlich nur mit Röwa zusammengearbeitet oder war er auch an Röwa beteiligt?
Da freue ich mich auf Deinen historischen Kenntnisstand.
Gruß Martin
Wenn Du meine Bilder anklickst, wachsen sie über sich hinaus.
Die Forensoftware macht's möglich - Technik, die begeistert!
Also wenn ich das dort lese ........................ Röwa Kataloge
Hallo Modellbahner, jetzt ist es so weit. Ich habe die Einverständniserklärung vom jetzigen Besitzer der Marke RöWA bekommen.
Moin,
wenn die öffentliche Aussage von Herrn R. Kohn so sehr bezweifelt wird, frage ich mich, warum man ihn nicht direkt anfunkt zwecks Nachweis. Ganz einfach hier: https://www.modelleisenbahntreff-nordheide.de/impressum.htm So ist das hier doch wieder mal nur Rumgeeiere und ist somit genauso unglaubwürdig.
OH je armer Claus...............
Die besten Grüße
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Gut ist nicht gut genug, solange man es selber verbessern kann.
Deine Erklärungen waren informativ und plausibel. Doch wer hat denn nun die Rechte am Namen Röwa? Oder gibt es keinen Rechteinhaber mehr? Dann könnte jeder den Markennamen nutzen oder neu eintragen lassen. Hat Willy Ade eigentlich nur mit Röwa zusammengearbeitet oder war er auch an Röwa beteiligt?
Da freue ich mich auf Deinen historischen Kenntnisstand.
Gruß Martin
Hallole Martin,
kann man alles unter Ade-Roco-Röwa hier im Forum nachlesen
Grüßle Horst
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Gut ist nicht gut genug, solange man es selber verbessern kann.
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Zitat von konstanz im Beitrag #10Also wenn ich das dort lese ........................ "Röwa Kataloge Hallo Modellbahner, jetzt ist es so weit. Ich habe die Einverständniserklärung vom jetzigen Besitzer der Marke RöWA bekommen. Dafür sage ich der Firma 'Fleischmann | Roco Modelleisenbahn München GmbH , Kronstadter Straße 4 , 81677 München' ein herzliches Dankeschön."
Grüßle Horst
Hallo Horst,
ich war vor vielen Jahren rein zufällig Ohrenzeuge eines Telefongesprächs von Frau Rössler (Witwe des Roco Gründers) mit Herrn Klein in Weinheim, der seinerzeit ein rühriger Versandhändler war und die Namen Biller-Bahn und Röwa gerade für den Rai-Mo Schrott missbrauchte. Frau Rössler führte aus, dass sie der Meinung sei, dass Roco über die Röwa Namensrechte verfüge. Herr Klein sah das damals allerdings ganz anders.
Da sich Frau Rösslers Lebensweg dann von Roco trennte und sie später sogar offizielle Piko General-Importeurin für die Schweiz wurde hat man das Problem wohl nicht mehr ausdiskutiert. Von daher gehe ich davon aus, dass der Seitenbetreiber (Herr Krohn) in gutem Glauben bei der Modelleisenbahn GmbH nachgefragt hat und man dort in gutem Glauben geantwortet hat. Herrn Krohn dürfte dies auch egal sein, die Webseite hat auch m. E. keinen gewerblichen Hintergrund.
Die Modelleisenbahn München GmbH ist übrigens aktuell eine Tochter der Modelleisenbahn Holding GmbH. Und dahinter stehen immer noch bzw. erneut die Salzburger Bankster. Auf der Roco Webseite kann man bezeichnenderweise lesen :
"Modelleisenbahn München GmbH, ein Unternehmen der Modelleisenbahn Holding GmbH, zu welcher auch der deutsche Qualitätshersteller zählt." Der Satz machte früher mehr Sinn weil da auch noch das Wort "Fleischmann" stand. Heute ist "Fleischmann" aber keine Firma mehr sondern nur noch eine Handelsmarke für Spur N, die in Slowenien und Vietnam zusammengenagelt wird. Deswegen hat man den Namen "Fleischmann" entfernt und den Rest einfach so stehen lassen. Austrian Excellence at it's best.
so ist es , nur das die Firma Roco Modellspielwaren GmbH keinerlei Rechte mehr hat, da bereits erloschen. Die Nachfolger (Bänkster) hatten seinerzeit Peter Mägdefrau alle Rechte abgetreten..........
Der Firmennahme RÖWA bestand aus Röchling und Willi Ade und wurde nicht an Roco abgetreten. Siehe hierzu auch den Beitrag von Georg. nachweislich wurden von Roco keine Produkte mehr unter dem Firmennamen RÖWA produziert - noch verkauft.
Grüßle Horst
Hier ist es wie im wirklichen Leben : Man kennt von allem den Preis , aber von nichts den Wert! Behandle Menschen so, wie Du selbst behandelt werden möchtest!
Gut ist nicht gut genug, solange man es selber verbessern kann.
Hallo, ich empfehle mal bei Deutschen Patent- und Markenamt eine Recherche zur Marke Röwa zu starten. Da gibt es eine Online-Eingabe, wo man mal suchen kann. Da wird man viele Firmen finden, die Röwa als Wortmarke oder als Bildmarke benutzen.
Ein Eigenname allein ist nicht eintragungsfähig. Das mußte Max Grundig erfahren und er konnte nur Grundig International eintragen lassen. Ältere Marken wie zum Beispiel Karstadt geniesen aber Bestandsschutz. Das erklärt solche Wortschöpfungen wie Wiad und Röwa. Ferner muß bei Beantragung des Markenschutzes angegeben werden, für welchen Geschäftsbereich /welche Produkte die Marke geschützt sein soll. Daimler-Benz bietet Kraftfahrzeuge unter der Marke Mercedes an. Es gab aber auch eine Nähmaschinenfabrik gleicher Marke, weil eine Verwechselung nicht möglich war. Also könnte man eine Versicherung unter Marke Röwa eintragen lassen, weil es das zur Zeit nicht gibt.
Wenn eine Marke für ein bestimmtes Erzeugnis/einen bestimmten Warenbereich eingetragen ist, muß die Marke auch dafür verwendet werden. Denn aus einer für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen nicht benutzten Marke können keine Rechte mehr geltend gemacht werden. Dann kann jemand daher kommen, die Löschung der Marke ganz oder teilweise verlangen und die nun rechtsfreie Marke auf sich neu eintragen lassen (sogenannte Einrede der Nichtbenutzung §49ffMarkenG). Dann kann der neue Markeninhaber ähnliche Produkte anbieten, die zuvor die Firma mit den älteren Rechten zwar beansprucht hat, aber in den letzten Jahren nicht genutzt hat. Der Antrag auf Erklärung des Verfalls und der Nichtigkeit der (älteren) Schutzrechte kann von jeder natürlichen oder juristischen Person gestellt werden. Bei der Überprüfung bleibt das Recht bei der alten Firma nur für die Waren oder Dienstleistungen bestehen, für die die Benutzung nachgewiesen worden ist. Nicht genutzte Bereiche der Marke können dann gelöscht werden. Das erklärt, weshalb die Firma Märklin alle paar Jahre mal wieder einen Märklin-Metallbaukasten herausgebracht hat. Und für Trix Express noch ein paar Sachen anbietet.