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Ein seltsames Urteil

#1 von Pikologe , 06.07.2018 11:30

Hallo,
im Zusammenhang mit Stuttgart ´21 erging folgendes Urteil:
http://www.bverwg.de/pm/2018/46

Es ist schon seltsam, stets muß bei Stillegungen oder Rückbauten konkret angegeben werden, welche Gleise, welche Weichen, welche Serviceeinrichtungen und von Streckenkilometer bis Streckenkilometer von bis. Hier wird einfach ein Federstrich gemacht. Also reicht ja künftig für Berlin der Haltepunkt Marzahn, um Zugverbindungen von und nach Berlin zu ermöglichen...

Auch wenn es einige nicht hören wollen, es klingt sehr nach Bananenurteil, die der Unterhöhlung des AEG §11 Tür und Tor öffnet! Was ein Umbau ist und welche räumlichen Grenzen gegeben sind, lässt das Gericht offen. Komisch, sonst kackt das Bundesverwaltungsgericht alle möglichen Krümel in den §, die es nur irgendwo finden kann...

Grüße in die Runde!


 
Pikologe
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zuletzt bearbeitet 06.07.2018 | Top

   

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